AGB
JH Ferry GmbH
Wir arbeiten ausschließlich auf der Grundlage der Allgemeinen Spediteurbedingungen (ADSp 2017), sowie ergänzend den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Schiffsmakler und Schiffsagenten innerhalb der Bunderepublik Deutschland, sowie ergänzend den Transportbedingungen der beteiligten Reedereien.
Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrags für Güterschäden nach §431 HGB vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/KG und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/KG zusätzlich auf 1,25 Mio. Euro je Schadenfall sowie 2,5 Mio. Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/KG beschränken.
Ergänzend wird vereinbart, dass (1) Ziffer 27 ADSp weder die Haftung des Spediteurs noch die Zurechnung des Verschuldens von Leuten und sonstigen Dritten abweichend von gesetzlichen Vorschriften wie § 507 HGB, Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM, Art. 20, 21 CMNI zu Gunsten des Auftraggebers erweitert, (2) der Spediteur als Verfrachter in den in § 512 Abs. 2 Nr. HGB aufgeführten Fällen des nautischen Verschulden oder Feuer an Bord nur für eigenes Verschulden haftet und (3) der Spediteur als Frachtführer im Sinne der CMNI unter den in Art. 25 Abs. 2 CMNI genannten Voraussetzungen nicht für nautisches Verschulden, Feuer an Bord oder Mängel des Schiffes haftet.
Der vollständige Text der ADSp 2017 kann unter dem folgenden Link eingesehen werden: https://schunck-group.de/adsp_2017_dslv/